KI in SaDro – Transparenzhinweis

Offenlegung nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) · diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 · Stand: 25. August 2026

Kurz gesagt: Einige Funktionen in SaDro nutzen künstliche Intelligenz. Ergebnisse, die von KI stammen, können fehlerhaft oder unvollständig sein. Sie sind ein Vorschlag, keine gesicherte Auskunft – und in keinem Fall eine medizinische Aussage. Maßgeblich ist immer die Packungsbeilage bzw. die Angabe auf der Packung.

1. Wo in SaDro KI zum Einsatz kommt

Funktion Was die KI dort tut Wie du es erkennst
Suche nach Symptom oder Medikament Ordnet den eingegebenen Text einem Wirkstoff oder Anwendungsgebiet zu und zeigt passende Medikamente aus deinem eigenen Bestand. Die Suche wird von dir gestartet; die Treffer stammen aus deiner eigenen Liste und sind keine Therapieempfehlung.
Gruppen-Vorschlag Schlägt vor, in welche Gruppe ein neu erfasstes Medikament passt. Vorschlag, den du annehmen oder ändern kannst.
Freie Recherche zu einem Medikament Sucht ergänzende Angaben, wenn eine Packung nicht in der lizenzierten Arzneimitteldatenbank gefunden wird. In der App als Quelle „KI-Recherche“ gekennzeichnet.
Textkorrektur und Namensprüfung Korrigiert offensichtliche Tippfehler bei der Eingabe. Vorschlag, den du annehmen oder verwerfen kannst.
Packungsbilder Hier arbeitet keine KI. Das Packungsbild wird anhand der PZN aus einer lizenzierten Bilddatenbank geladen. Findet sich dort keins, bleibt der Platz leer – du kannst dann ein eigenes Foto hinterlegen. Nichts zu erkennen – es gibt hier keinen KI-Vorschlag.

2. Welcher Anbieter dahintersteht – und wer wofür verantwortlich ist

Für die KI-Funktionen wird Google Gemini eingesetzt. Welche Daten dabei übertragen werden – und dass dies nur bei aktiver Nutzung geschieht – ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

Rolle Wer Was daraus folgt
Anbieter des KI-Modells Google (Gemini) Verantwortlich für das Modell selbst und für die technische Kennzeichnung erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2).
Betreiber der App SimpleMate, Thomas Faltins Legt offen, wo in SaDro KI arbeitet, kennzeichnet KI-erzeugte Angaben in der App und informiert darüber spätestens beim ersten Start (Art. 50 Abs. 1, 4 und 5).

Wo eine Angabe von der KI stammt, wird sie in der App als Quelle „KI-Recherche“ ausgewiesen. Die reine Rechtschreib- und Tippfehlerkorrektur fällt unter die Ausnahme für rein unterstützende Bearbeitung, die den Inhalt nicht wesentlich verändert (Art. 50 Abs. 2 Satz 2) – sie wird deshalb nicht gesondert markiert.

3. Grenzen – bitte ernst nehmen

  • KI-Ergebnisse können falsch, veraltet oder erfunden sein. Das gilt besonders für Mengenangaben, Wirkstärken und Anwendungsgebiete.
  • KI-Ergebnisse sind keine medizinische Beratung, keine Diagnose und keine Dosierungsempfehlung.
  • SaDro trifft keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung über dich (Art. 22 DSGVO).
  • Prüfe jeden KI-Vorschlag, bevor du ihn speicherst. Du kannst jeden Wert von Hand korrigieren.

4. KI abschalten

Die KI-Funktionen sind optional. In den Einstellungen der App unter „Datenquellen“ kannst du festlegen, welche Quellen genutzt werden, und die KI-Quellen deaktivieren. Danach werden für diese Funktionen keine Daten mehr an den KI-Dienst übertragen.

5. Warum dieser Hinweis

Die EU-KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einem KI-System zu tun haben und wann Inhalte KI-generiert sind. Die maßgeblichen Absätze:

Vorschrift Was sie verlangt Umsetzung in SaDro
Art. 50 Abs. 1 Menschen müssen erfahren, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben. Hinweis im Erststart-Fenster „Wichtiger Hinweis“ und diese Seite; in der App unter „Rechtliches → KI in SaDro“.
Art. 50 Abs. 2 KI-erzeugte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Ausnahme: rein unterstützende Bearbeitung ohne wesentliche Änderung des Inhalts. KI-Angaben tragen die Quelle „KI-Recherche“. Rechtschreibkorrektur fällt unter die Ausnahme.
Art. 50 Abs. 4 Betreiber müssen offenlegen, wenn Inhalte künstlich erzeugt wurden. Kennzeichnung im Medikamenten-Detail und Hinweis in dieser Übersicht.
Art. 50 Abs. 5 Die Information muss klar und unterscheidbar sein – spätestens bei der ersten Interaktion. Deshalb steht der KI-Hinweis bereits im Fenster, das beim allerersten Start bestätigt werden muss.

Diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Fragen dazu: support@simplemate.io

Dieser Hinweis wurde nach bestem Wissen erstellt und ist keine Rechtsberatung.